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Die AGB der seminare4u (im folgenden Trainer genannt) stellen die
partnerschaftliche und faire Zusammenarbeit zwischen Trainer und Auftraggeber sicher.

1. Vertragsgestaltung

 

1.1. Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und Trainer über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform.

1.2. Ergänzend gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen, die den Verträgen beigefügt werden.

1.3. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

2. Leistungen des Trainers

 

2.1. Der Trainer erbringt seine Dienstleistungen selbst, durch Angestellte und / oder freie Mitarbeiter. Dies wird mit dem Auftraggeber konkret vereinbart.

2.2. Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainingsleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und Trainer im Einzelnen festgelegt.

2.3. Der Trainer erbringt Leistungen insbesondere in Form von Seminaren, Trainings, Workshops.

2.4. Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmern findet nicht statt.

2.5. Der Trainer übernimmt normalerweise keine Gewährleistung für einen bestimmten Erfolg des Seminars, es sei denn, dass eine solche Gewährleistung ausdrücklich konkret und schriftlich vereinbart ist.

3. Honorare und Kosten

 

3.1. Ein Tageshonorar wird je angefangenen Tag für Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart.

3.2. Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet, außer sie sind definierter Bestandteil des Pauschalhonorars.

3.3. Alle Leistungen gelten zuzüglich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.4. Die vereinbarten Honorare sowie entstandene Kosten sind jeweils ohne Abzug zu zahlen.

3.5. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.

4. Sicherung der Leistungen

 

4.1. Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht des Trainers an den von diesem erstellten Werken (Trainingsunterlagen, usw.). Eine Vervielfältigung und / oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung durch den Trainer.

4.2. Der Auftraggeber informiert den Trainer vor und während der vereinbarten Trainingsmaßnahmen laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.

4.4. Sollten Teile des Trainingskonzeptes und / oder Durchführung des Auftrages vom Auftraggeber Dritten in Auftrag gegeben werden, ist dem Trainer der Auftrag zur Koordinierung zu erteilen, um eine Übereinstimmung mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen.

4.5. Der Trainer verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind.

4.6. Der Trainer ist berechtigt, seine Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4.7. Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Trainer wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen vom Trainer nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist der Trainer unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.

4.8. Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, bemüht sich der Trainer, den Termin anderweitig zu besetzen. Gelingt dies, so ist lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe der angefallenen Kosten zu zahlen. Kann der Termin nicht anderweitig besetzt werden, sind bei Absagen innerhalb von 10 Kalendertagen vor dem vereinbarten Leistungstermin 25 % des vereinbarten Honorars, ab 5 Kalendertagen 50 % vereinbarte Honorar zuzüglich Kosten gemäß Ziffer 3. zu zahlen.

5. Allgemeine Bestimmungen

 

5.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Training unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der wegfallenden Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

5.2. Für diese Bedingung und seine Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.

5.3. Der Gerichtsstand ist, soweit nicht anders vereinbart, Ahrensburg in Schleswig-Holstein.

 

Stand: Januar 2008

 

 
 
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