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1. Vertragsgestaltung
1.1. Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber
und Trainer über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen
sowie Änderungen und Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform.
1.2. Ergänzend gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen,
die den Verträgen beigefügt werden.
1.3. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen haben Vorrang
vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Auftraggebers.
2. Leistungen des Trainers
2.1. Der Trainer erbringt seine Dienstleistungen selbst,
durch Angestellte und / oder freie Mitarbeiter. Dies wird
mit dem Auftraggeber konkret vereinbart.
2.2. Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainingsleistungen
werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und
Trainer im Einzelnen festgelegt.
2.3. Der Trainer erbringt Leistungen insbesondere in Form
von Seminaren, Trainings, Workshops.
2.4. Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmern findet nicht
statt.
2.5. Der Trainer übernimmt normalerweise keine Gewährleistung
für einen bestimmten Erfolg des Seminars, es sei denn, dass
eine solche Gewährleistung ausdrücklich konkret und schriftlich
vereinbart ist.
3. Honorare und Kosten
3.1. Ein Tageshonorar wird je angefangenen Tag für Besprechungen,
Analysen, Trainingsvorbereitungen und sonstige Aufgaben,
die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren
sind, vereinbart.
3.2. Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet,
außer sie sind definierter Bestandteil des Pauschalhonorars.
3.3. Alle Leistungen gelten zuzüglich der geltenden gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
3.4. Die vereinbarten Honorare sowie entstandene Kosten
sind jeweils ohne Abzug zu zahlen.
3.5. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber
fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.
4. Sicherung der Leistungen
4.1. Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht des Trainers
an den von diesem erstellten Werken (Trainingsunterlagen,
usw.). Eine Vervielfältigung und / oder Verbreitung der
vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen
schriftlichen Einwilligung durch den Trainer.
4.2. Der Auftraggeber informiert den Trainer vor und während
der vereinbarten Trainingsmaßnahmen laufend über sämtliche
Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des
Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson
wird vom Auftraggeber benannt.
4.4. Sollten Teile des Trainingskonzeptes und / oder Durchführung
des Auftrages vom Auftraggeber Dritten in Auftrag gegeben
werden, ist dem Trainer der Auftrag zur Koordinierung zu
erteilen, um eine Übereinstimmung mit den konzeptionellen
und didaktischen Erfordernissen zu erzielen.
4.5. Der Trainer verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher
geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm durch die Zusammenarbeit
mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind.
4.6. Der Trainer ist berechtigt, seine Dienstleistungen
in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten,
sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4.7. Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch
den Trainer wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder
sonstigen vom Trainer nicht zu vertretenden Umständen nicht
eingehalten werden, ist der Trainer unter Ausschluss jeglicher
Schadensersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen
an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.
4.8. Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen
werden, bemüht sich der Trainer, den Termin anderweitig
zu besetzen. Gelingt dies, so ist lediglich eine Bearbeitungsgebühr
in Höhe der angefallenen Kosten zu zahlen. Kann der Termin
nicht anderweitig besetzt werden, sind bei Absagen innerhalb
von 10 Kalendertagen vor dem vereinbarten Leistungstermin
25 % des vereinbarten Honorars, ab 5 Kalendertagen 50 %
vereinbarte Honorar zuzüglich Kosten gemäß Ziffer 3. zu
zahlen.
5. Allgemeine Bestimmungen
5.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
für Training unwirksam sein oder werden, wird dadurch die
Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die
Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen
Ersatzregelung durchführen, die dem mit der wegfallenden
Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
5.2. Für diese Bedingung und seine Durchführung gilt ausschließlich
deutsches Recht.
5.3. Der Gerichtsstand ist, soweit nicht anders vereinbart, Ahrensburg in Schleswig-Holstein.
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